Hausordnung
Hausordnung der Lima Sports GmbH für Mitglieder des KRAFT. Athletik Club, Stand: 01.01.2026
Diese Hausordnung dient einem sicheren, hygienischen und respektvollen Trainingsumfeld für alle Mitglieder und Gäste. Sie ist verbindlich und Bestandteil der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Verhalten im Studio
Den Anweisungen des anwesenden Studiopersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Jedes Mitglied hat sich gegenüber anderen Mitgliedern, Gästen und dem Personal respektvoll, rücksichtsvoll und fair zu verhalten.
Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Nach der Nutzung sind die Geräte zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Bewegliche Trainingsgeräte (z. B. Hanteln, Scheiben, Kettlebells) sind nach Gebrauch an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückzulegen.
Taschen und Rucksäcke sind auf der Trainingsfläche gestattet, sofern sie ordnungsgemäß verstaut werden und den Trainingsbetrieb sowie andere Mitglieder nicht beeinträchtigen.
Das Betreten von Personal- und Thekenbereichen ist ausschließlich dem Studiopersonal vorbehalten.
2. Trainingsbekleidung & Hygiene
Das Training ist ausschließlich in angemessener Sportbekleidung sowie mit sauberen Sportschuhen gestattet. Die Sportbekleidung ist so zu wählen, dass ein hygienisches, rücksichtvolles und respektvolles Training für alle Mitglieder möglich ist.
Direkter Hautkontakt mit Trainingsgeräten ist durch geeignete Bekleidung oder die Nutzung eines Handtuchs zu vermeiden. Aus hygienischen Gründen ist bei der Nutzung der Trainingsgeräte stets ein Handtuch unterzulegen.
3. Foto- und Filmaufnahmen
Bei privaten Foto- oder Filmaufnahmen sind die Persönlichkeitsrechte Dritter (Recht am eigenen Bild) zu wahren.
Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen sowie die Nutzung von Bild- oder Videomaterial für soziale Medien oder andere öffentliche Plattformen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Studios. Foto- und Filmaufnahmen in Umkleiden und Duschen sind ausnahmslos verboten.
4. Spindnutzung
Spinde dürfen ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden und sind sauber zu hinterlassen. Das Studio ist berechtigt, außerhalb der Anwesenheitszeiten belegte Spinde zu öffnen und zu räumen. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
5. Wertsachen
Für mitgebrachte Wertsachen, insbesondere Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte und Kleidung, übernimmt das Studio keine Haftung. Dies gilt auch für Gegenstände, die in Spinden oder Wertfächern aufbewahrt werden, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen.
6. Duschbereiche
- Der Duschbereich darf nur mit sauberen Badeschuhen betreten werden.
- Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden.
7. Beschädigung der Studioeinrichtung
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung der Studioeinrichtung haftet das Mitglied für den entstandenen Schaden.
8. Speisen, Getränke & Rauchen
Gläser, Glasflaschen, offene Trinkgefäße sowie der Verzehr von Lebensmitteln sind auf der Trainingsfläche nicht gestattet.
Das Rauchen ist im gesamten Studio untersagt.
9. Tiere
Das Mitführen von Tieren ist im Studio nicht erlaubt.
10. Zutritt und Weitergabe von Zutrittsberechtigungen
Der Zutritt zum Studio ist ausschließlich Personen gestattet, die über eine eigene gültige Zutrittsberechtigung verfügen. Persönliche Zutrittsmedien und Zutrittsberechtigungen, insbesondere RFID-Armbänder, RFID-Chips sowie persönliche QR-Codes in der App oder auf dem Smartphone, sind personengebunden und dürfen ausschließlich vom jeweils berechtigten Mitglied verwendet werden.
Die Weitergabe, Überlassung oder sonstige Zugänglichmachung einer persönlichen Zutrittsberechtigung an Dritte ist untersagt. Dies gilt insbesondere auch für das Weitergeben oder Teilen eines QR-Codes, beispielsweise durch Screenshot, Foto oder auf sonstige Weise.
Es ist ebenfalls ausdrücklich untersagt, anderen Personen ohne eigene gültige Zutrittsberechtigung Zugang zum Studio zu verschaffen. Dies gilt insbesondere für das gemeinsame Passieren der Eingangstür („Mitdurchlassen“ oder „Tailgating“), das Offenhalten der Tür sowie jede sonstige Umgehung des regulären Zutrittssystems.
Jedes Mitglied hat beim Betreten und Verlassen des Studios darauf zu achten, dass die Eingangstür ordnungsgemäß schließt und keine unberechtigte Person den eigenen Zutrittsvorgang zum Betreten des Studios nutzt.
Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Regelungen kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € je Verstoß erhoben werden.
Unabhängig davon behält sich das Studio bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen vor, den Zutritt mit sofortiger Wirkung zu sperren, ein Hausverbot auszusprechen und/oder den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen.
11. Maßnahmen bei Verstößen
Das Studio übernimmt keine Garantie für die Einhaltung dieser Hausordnung durch andere Mitglieder oder Gäste. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung ist das Studio berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des vorübergehenden oder dauerhaften Hausverbots.
Hinweis
Die jeweils aktuelle Hausordnung ist im Studio einsehbar und auf Anfrage erhältlich.